Besucher: 315220
Heute: 68
Online: 1
... mehr


fb

Über uns

Satzung

Stand 02.01.2015Satzung als PDF


1. Name und Sitz

Der Verein führt den Namen "Katholische Landjugendbewegung (KLJB) Spelle e. V." und hat seinen Sitz in Spelle Landkreis Emsland.

2. Allgemeines
2.1 Wesen und Ziel

Die KLJB des Ortes Spelle ist ein freier, organisatorischer Zusammenschluss von christlichen Jugendlichen des ländlichen Raumes. Die KLJB sieht ihre Aufgabe darin, den jungen Erwachsenen und Jugendlichen in den allgemeinen, beruflichen und religiösen Lebensfragen zu helfen, zu informieren und zu aktivieren.

Die KLJB Ortsgruppe Spelle ist ein kirchlicher Verein im Sinne des Kirchenrechts und unterliegt demgemäß der Aufsicht des Bischofs von Osnabrück. Änderungen des Vereinszweckes bedürfen zu ihrer Wirksamkeit seiner Zustimmung. Weiterhin wird in allen wesentlichen Angelegenheiten der KLJB Diözesanverband informiert. Es ist Sache des Diözesanverbandes, nötigenfalls seinerseits das Bischöfliche Generalvikariat in Kenntnis zu setzen.

2.2 Leitsätze der KLJB
2.2.1 Der Jugendliche in der KLJB

In der KLJB versuchen junge Menschen, miteinander das rechte Verhältnis zu sich selbst, ihren Mitmenschen und zu Gott zu finden.

2.2.2 Die KLJB als Gemeinschaft

Die KLJB pflegt das offene Gespräch und die gemeinsame Aktion. Der junge Mensch übt sich, die Gemeinschaft mitzutragen, und erfährt so Freude und Mühe des eigenen und gemeinsamen Handelns.

2.2.3 Die KLJB in der Kirche

Die KLJB versteht sich als Gemeinschaft innerhalb der kirchlichen Gemeinde auf dem Lande. Sie arbeitet verantwortlich mit an der Gestaltung des Lebens aus dem Geist des Evangeliums.

2.2.4 Die KLJB im ländlichen Raum

Die KLJB beteiligt sich an der Entwicklung des Landes und der Gesellschaft. Ein besonderes Anliegen dabei ist die internationale Solidarität.

2.3 Mitgliedschaft
2.3.1

Mitglied in der Ortsgruppe Spelle können christliche Jugendliche und junge Erwachsene werden, die sich durch die Teilnahme am Gemeinschaftsleben der KLJB zum Wesen und den Zielen der KLJB bekennen. Die Mitglieder stimmen den Grundaussagen der Diözesansatzung der KLJB Diözese Osnabrück zu. Sie zahlen jährlich den festgesetzten Mitgliedsbeitrag.

2.3.2

Die Aufnahme in der KLJB kann mit 15 Jahren erfolgen. Ãœber Aufnahme und Ausschluss eines Mitgliedes entscheidet der Ortsvorstand.

2.3.3

Ein Vereinsaustritt muss schriftlich bis zum 31. Dezember bei dem Vorstand erfolgen.

2.3.4

Die Aufnahmefeier leitet der Ortsvorsitzende bzw. Ortspräses.

2.3.5

Die Höhe des Mitgliederbeitrages wird in der jährlichen Mitgliederversammlung festgelegt.

2.3.6

Die Mitglieder werden ab 30 Jahren oder bei Heirat automatisch zu Fördermitgliedern umgewandelt und verlieren ihre Stimmberechtigung.

2.3.7

Die Neuaufnahme eines Fördermitgliedes ist ab 30 Jahren oder ab Heirat möglich. Über die Aufnahme entscheidet der Vorstand.

2.3.8

Die Höhe des Fördermitgliedbeitrages beträgt 1/3 des Mitgliedsbeitrages. Bei Rundungsdifferenzen wird der Fördermitgliedsbeitrag auf volle Euro aufgerundet.

2.3.9

Der Ausschluss eines Mitgliedes erfolgt durch den Vorstand. Ein Mitglied kann ausgeschlossen werden, wenn es mit der Beitragszahlung trotz zweimaliger Mahnung für mehr als zwei Monate im Rückstand ist

2.4 Zeichen und Einrichtungen
2.4.1

Zeichen der KLJB sind der Mitgliedsausweis, das Abzeichen mit dem Symbol "Kreuz und Pflug" und das Banner mit dem Symbol "Kreuz und Pflug".

2.4.2

Patron der KLJB ist der heilige Bruder Klaus von der Flüe. Die KLJB feiert sein Fest am 25. September.

3. Organe der KLJB Spelle

Die Organe der KLJB Spelle sind:

- die Mitgliederversammlung

- der Vorstand

3.1 Mitgliederversammlung

Die Mitgliederversammlung setzt sich aus allen Mitgliedern der KLJB Ortsgruppe Spelle und dem Ortspräses zusammen. Über die Mitgliederversammlung ist ein Protokoll zu führen, das von dem 1. Vorsitzenden und dem Schriftführer zu unterzeichnen ist.

3.1.1 Organisation

Zur Mitgliederversammlung muss mindestens 10 Tage vorher schriftlich eingeladen werden. Sie muss jährlich einmal einberufen werden. Die KLJB Ortsgruppe Spelle hält die Mitgliederversammlung am ersten Freitag im Januar. Sie wird im Normalfall von der Vorstandsrunde einberufen.

Eine außerordentliche Mitgliederversammlung muss innerhalb von drei Wochen nach Eingang der Antragstellung einberufen werden, wenn mind. die Hälfte der Mitglieder eine solche Mitgliederversammlung beantragen. Zu allen anderen Versammlungen (Seminare, Gruppenstunden dgl.) lädt der Schriftführer in der üblichen Form (Zeitung, Gemeindeblättchen, Programmverschickung) ein.

3.1.2 Aufgaben

Die Mitgliederversammlung ist das oberste beschlussfassende Organ auf der Ortsebene.

Insbesondere sind ihr vorbehalten:

- Annahme des Tätigkeitsberichtes über alle Veranstaltungen seit der letzten Generalversammlung.

- Annahme und Genehmigung des Kassenberichtes, worin alle Einnahmen und Ausgaben seit der letzten Generalversammlung verzeichnet sein müssen.

- Prüfung der Kasse durch zwei Mitglieder, die nicht der Vorstandsrunde angehören.

- Wahlen zum Vorstand

- Festsetzung der Höhe des Mitgliederbeitrages.

- Auflösung der KLJB Ortsgruppe Spelle.

4. Vorstand
4.1 Zusammensetzung

Dem Vorstand sollten mindestens drei weibliche und drei männliche Mitglieder angehören. Der Vorstand besteht aus einem Vorsitzenden, einem stellvertretenden Vorsitzenden, einem Schriftführer, einem Kassenwart, einem Pressewart, einem Fähnrich, vier Beisitzern und beratend dem Präses bzw. Geistlichen Begleiter. An den Vorstandssitzungen können auch die Gruppenleiter teilnehmen. Die Gruppenleiter sind nicht stimmberechtigt.

Vorstand im Sinne des § 26 BGB ist der 1. Vorsitzende. Im Innenverhältnis zum Verein vertritt der 2. Vorsitzende den Verein nur dann, wenn der 1. Vorsitzende verhindert ist.

4.1.1 Aufgaben des Vorstandes

Der Ortsgruppenvorstand ist für folgende Aufgaben verantwortlich:

- Die Arbeit in der Ortsgruppe zu organisieren, zu fördern und mit den anderen örtlichen Vereinen zu koordinieren.

- In enger Zusammenarbeit mit der Dekanats- und Diözesanlandjugend die Ziele der KLJB auf Ortsebene verwirklichen zu helfen.

- Der Vorstand hat dafür zu sorgen, daß Neuaufnahmen organisiert und durchgeführt werden.

- Der Vorstand tagt regelmäßig mindestens einmal im Monat.

- Von jeder Vorstandsversammlung wird ein Protokoll geführt. Das Protokollbuch bleibt beim Schriftführer und ist auf Wunsch jedem Mitglied der KLJB Ortsgruppe Spelle sowie den Mitgliedern des Dekanats- und Diözesanvorstandes vorzulegen.

- Der Vorstand bestimmt zwei Personen aus seiner eigenen Runde, die an den regelmäßigen Treffen mit den Ortsgruppen aus den Nachbargemeinden teilnehmen.

- Der Vorstand hat die Mitgliederversammlung vorzubereiten.

4.1.2 Aufgabenverteilung

Der Ortsvorsitzende

Der Ortsvorsitzende der KLJB Spelle führt bei den Vorstandsrunden, der Mitgliederversammlung und allen anderen Veranstaltungen den Vorsitz. Bei Verhinderung vertritt ihn der stellvertretende Vorsitzende nach Absprache. Der Vorsitzende hat die KLJB Spelle bei anderen Organisationen und Institutionen (Pfarrgemeinderat, andere Gruppen und Verbände der Gemeinde Spelle usw.) zu vertreten.

Der Kassenwart

Der Kassenwart muss in der Lage sein, die Kasse ordnungsgemäß zu führen. Auf Wunsch des Vorstandes hat er Einblick in die Kassenführung zu geben. Jährlich hat er auf der Mitgliederversammlung den Kassenbericht vorzulegen. Der Kassenwart ist verantwortlich für die ordnungsgemäße Mitgliederanmeldung bei der Diözesanstelle.

Der Schriftführer

Der Schriftführer ist verantwortlich für die ordnungsgemäßen Einladungen zu allen Veranstaltungen. Diese erfolgt je nach Art der Veranstaltung per Brief, durch Anzeige in Zeitung und Nachrichtenblatt, Veröffentlichung im Internet, Aushang im Schaukasten oder per E-Mail Newsletter. Darüber hinaus gehört die ordnungsgemäße Protokollführung jeder Veranstaltung zu seinen Aufgaben.

Der Pressewart

Der Pressewart ist für die fotographische und schriftliche Dokumentation der Veranstaltungen, den Kontakt mit den Medien sowie für die Öffentlichkeitsarbeit der KLJB Spelle zuständig. Hierzu gehört u.a. die regelmäßige Publikation von Berichten in Zeitung und Internet. Auf der Mitgliederversammlung hat er den jährlichen Tätigkeitsbericht vorzulegen. Der Pressewart arbeitet unmittelbar mit dem Schriftführer zusammen und übernimmt bei dessen Verhinderung die Protokollführung.

Der Fähnrich

Der Fähnrich hat dafür zu sorgen, daß an kirchlichen Feiertagen und besonderen Anlässen (Trauungen, Todesfall) das Banner der KLJB Spelle von drei Mitgliedern getragen wird. Für die Pflege der Banner und der KLJB-eigenen Trikots ist der Fähnrich verantwortlich, die Trikots lagern beim Fähnrich.

Der Beisitzer

Der Beisitzer unterstützt die Arbeit des Ortsvorstandes, indem er von Fall zu Fall oder für die Dauer seiner Amtszeit besondere Aufgaben übernimmt. Ein Beisitzer hat die Aufgabe, die Zusammenarbeit mit dem Dekanat Freren und der Diözese Osnabrück zu fördern.

Der Präses

Der Präses bzw. der Geistliche Begleiter ist der geistliche Berater des Vereins. Er steht den Mitgliedern und dem Vorstand in religiösen und weltlichen Fragen zur Seite und beteiligt sich, soweit es ihm möglich ist, am Verbandsleben.

5. Präses

Als Präses der KLJB Ortsgruppe Spelle kann der jeweilige Pfarrer, Pastor, Kaplan, Diakon oder eine andere Person aus der Gemeinde Spelle mit einer entsprechenden Qualifizierung vorgeschlagen werden. Findet sich kein Präses, dann gehört dem Vorstand ein Geistlicher Begleiter an. Der Präses wird für die Dauer von 3 Jahren gewählt.

6. Wahlen

- Der Vorstand wird durch die Mitgliederversammlung gewählt.

- Wählen kann jedes Mitglied der KLJB Ortsgruppe Spelle, welches an der Mitglieder-versammlung teilnimmt. Die Ausübung des Stimmrechts durch die gesetzlichen Vertreter ist ausgeschlossen.

- Jedes anwesende Mitglied hat pro Wahlgang eine Stimme.

- Wenn eines der stimmberechtigten Mitglieder im Saal die geheime Wahl beantragt, muss geheim gewählt werden.

- Jedes teilnehmende Mitglied der Mitgliederversammlung ist wählbar.

- Für jede Person, die aus dem Vorstand ausscheidet, ist ein Wahlgang erforderlich.

- Als gewählt gilt, wer die meisten Stimmen erhält.

- Alle Kandidaten werden für drei Jahre gewählt, wobei Wiederwahl möglich ist.

- Die einzelnen Vorstandsämter werden, mit Ausnahme des 1. Vorsitzenden, durch den Vorstand verteilt.

- Bei vorzeitigem Rücktritt eines Mitgliedes des Ortsvorstandes Spelle findet bei der nächsten ordentlichen Mitgliederversammlung eine Nachwahl für den Rest der Wahlperiode statt.

- Voraussetzung für die Wahl zum ersten Vorsitzenden und zum Kassenwart ist eine mindestens einjährige Mitgliedschaft im Vorstand der KLJB Ortsgruppe Spelle und ein Mindestalter von 18 Jahren.

- Der erste Vorsitzende wird in einem zusätzlichen Wahlgang direkt durch die Mitgliederversammlung aus dem Vorstand gewählt.

- Die Kassenprüfer werden von der Mitgliederversammlung im Wechsel auf die Dauer von 2 Jahren gewählt, sodass immer ein Kassenprüfer bereits eine Kassenprüfung durchgeführt hat.

7. Satzungsänderungen

Satzungsänderungen bedürfen einer 2/3 Mehrheit der Generalversammlung. Anträge auf einer Änderung der Satzung müssen bis zum 1. Dezember beim Schriftführer eingereicht werden. Diese dürfen der Diözesansatzung der KLJB Diözese Osnabrück nicht widersprechen. Die Satzung tritt nach Zustimmung der Generalversammlung und der Prüfung durch den Diözesanvorstand der KLJB in Kraft.

Satzungsänderungen, die von Aufsichts-, Gerichts- oder Finanzbehörden aus formalen Gründen verlangt werden, kann der Vorstand von sich aus vornehmen. Diese Satzungsänderungen müssen allen Vereinsmitgliedern alsbald schriftlich mitgeteilt werden.

8. Auflösung

Im Falle einer Auflösung der KLJB Ortsgruppe Spelle fällt das vorhandene Bar- und Sachvermögen dem kath. St. Johannes Kirchenvorstand Spelle zu. Er hat es treuhänderisch zu verwalten, um es bei einer Neugründung einer KLJB Ortsgruppe Spelle wieder bereitzustellen.

9. Steuerklausel

Die KLJB dient ausschließlich und unmittelbar gemeinnützigen und kirchlichen Zwecken im Sinne der Abgabenverordnung vom 16.03.1976. Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsgemäßen Zwecke verwendet werden. Es darf keine Person durch Verwaltungsaufgaben, die den Zwecken des Vereins fremd sind oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütung begünstigt werden.

10. Geschäftsjahr

Das Geschäftsjahr deckt sich mit dem Kalenderjahr.

11. Schlussbestimmungen

Auf der Mitgliederversammlung am 06.01.2012 wurde die vorstehende Satzung beschlossen. Als Vertreter der Generalversammlung unterzeichnen:

_____gez. Arning______

1. Vorsitzender

Sebastian Arning

______gez. Wübbe________

Präses

Johannes Wübbe

____gez. Meyerdirks____

2. Vorsitzender

Markus Meyerdirks

Die beschlossene Satzung der KLJB Ortsgruppe Spelle wurde vom Diözesanvorstand der KLJB Diözese Osnabrück genehmigt.